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GEZ Update

Geschrieben am 25 August 2007
Kategorie Rechtliches | 2 Kommentare


Die GEZ rudert zurück. Siehe Heise.

Die GEZ mahnt akademie.de ab

Geschrieben am 23 August 2007
Kategorie Rechtliches | 2 Kommentare


Wer wissen will, welche Begriffe man in einer Berichterstattung in Bezug auf die GEZ verwenden darf und welche nicht, sollte sich diesen Beitrag auf akademie.de durchlesen.

P.S. Kann anhaltendes Kopschütteln eigentlich zu Nackenproblemen führen?

Nachtrag: Irgendwie finde ich ja befremdlich, dass z.B. für den falschen Begriff “GEZ-Gebührenpflicht” (richtig muss es heissen: gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht) bei einer Google Abfrage die GEZ selbst auf Platz 1 mit dem verwendeten Begriff erscheint:
...

Und weiterhin auch den besagten Begriff als Title Anzeige im Browser verwendet:

...

Kann mir das mal bitte jemand erklären? Ich versteh es einfach nicht … es kann doch nicht der “-” zwischen den beiden Worten sein…

BVDW-Leitfaden “Haftungsfragen bei Weblogs”

Geschrieben am 15 August 2007
Kategorie Wissenswertes, Rechtliches | Kommentar schreiben


Zitat von der BVDW Internetseite:

BVDW-Leitfaden “Haftungsfragen bei Weblogs” überarbeitet
Ergänzt um neueste BGH-Entscheidung und weitere Landgerichtsurteile
Aufgrund der neuesten BGH-Entscheidung zur Forenbetreiberhaftung - Urteil vom 27. März 2007 - Aktenzeichen VI ZR 101/06 - und der neueren Urteile der Landgerichte zum Umfang und zur Reicheweite von Prüfungspflichten hat der BVDW seinen lesenswerten Leitfaden “Haftungsfragen bei Weblogs”aktuell nochmals überarbeitet. Darin sind auch Ergänzungem im Bereich “8. Neuer Regelungsrahmen: Das neue TMG” vorgenommen worden.

Zur Internetseite des BVDW: Klick.
Direktdownloads des Leitfadens: Klick.

Linksetzungen in Deutschland: Es wird immer doller

Geschrieben am 29 Juni 2007
Kategorie Rechtliches | Kommentar schreiben


Herjee… da dachte ich doch wirklich, dass ich gestern des Abmahnlacher der Jahres gefunden hätte. Doch weit gefehlt: Was ich heute lese, haut mich ja wirklich fast vom Stuhl. Frei erzählt: Da erklärt doch ein Gericht, dass man nicht auf eine Seite verlinken darf, wo ein Bild mit Personen abgebildet ist, wenn man nicht die Genehmigung der dort abgebildeten Personen vorliegen hat. Ja richtig gelesen … verlinken. Nicht einbinden oder veröffentlichen. Nur verlinken.

Näheres dazu und weitere Erklärungen und Gedanken dazu kann man auch hier, hier, hier oder auch hier nachlesen.

Es ist wirklich unglaublich, was in diesem Land passiert.

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